Auslandsstipendien und Austauschprogramme für Deutsche


Das Austauschprogramm der Universität Tübingen: USA, Kanada


Die Austauschvereinbarungen
Die Universität Tübingen unterhält Austauschbeziehungen zu mehr als 40 amerikanischen und kanadischen Universitäten, mit denen ein Studiengebührenerlaß für alle Teilnehmer an diesen Programmen vereinbart wurde. An einigen Universitäten werden allerdings "cultural activities fees" oder unseren Semesterbeiträgen vergleichbare Gebühren bis 500.- US $ pro Studienjahr erhoben. Dies ist jeweils in der folgenden Aufstellung vermerkt.

Die Kosten für Ihren Lebensunterhalt (Bücher, Krankenversicherung, Reisekosten etc.) müssen Sie selbst aufbringen. Die durchschnittliche finanzielle Belastung liegt zwischen ca. 950.- bis 1100.- Dollar (je nach Region) pro Monat. Mit bestimmten Universitäten bestehen allerdings auch Vereinbarungen über die Besetzung von Stellen für wissenschaftlichen Hilfskräfte ( Teaching Assistantships = TA oder Research Assistantships = RA ). Diese Tätigkeit wird zwischen 3000.- und 9.000.- $ pro Jahr vergütet. Einige Universitäten stellen auch Stipendien zur Verfügung, die die Lebenshaltungskosten ganz oder teilweise decken. Die Anzahl dieser Voll- bzw. Teilstipendien ist jedoch sehr gering . - Eine Bewerbung für TA's oder RA's und für Stipendien kann nur über das Dezernat für Internationale Beziehungen im Zusammenhang mit der Bewerbung um einen gebührenfreien Studienplatz erfolgen.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist in der Regel das Ablegen der Zwischenprüfung vor Antritt des Studienjahres in den USA . Für einige Colleges, an denen auch Studienplätze für jüngere Studierende zur Verfügung stehen, ist das Ablegen der Zwischenprüfung vor der Abreise allerdings nicht erforderlich. Der Status eines Austauschstudenten an einer amerikanischen oder kanadischen Universität ist der eines " special student ", der dem eines "Zeitstudenten" an einer deutschen Universität entspricht. Dieser Status gewährt Zugang zu allen Lehrveranstaltungen (" undergraduate " und " graduate courses "), schließt aber die Möglichkeit des Erwerbs eines akademischen Grades aus. Sollten Sie Ihren Aufenthalt verlängern und eine Abschlußprüfung ablegen wollen, können Sie dies nur mit Zustimmung der Gastuniversität erreichen.

Austauschbeziehungen bestehen zwischen der Universität Tübingen und den unter der Rubrik Länder & Regionen: USA, Kanada genannten amerikanischen und kanadischen Universitäten und Colleges. Ein Studiengebührenerlass wird an allen diesen Institutionen gewährt Es ist auch jeweils angegeben, an welchen Universitäten eine Bewerbung um ein TA, RA oder ein Stipendium möglich ist. Ebenso finden Sie spezielle Hinweise zu den Austauschprogrammen. Insgesamt stehen ca. 140 studiengeldfreie Plätze pro Jahr für Tübinger Studierende zur Verfügung.

Das Auswahlverfahren
Die amerikanischen Universitäten überlassen das Auswahlverfahren der Universität Tübingen, die im Rahmen der bestehenden Austauschprogramme Studierende zur Zulassung vorschlagen kann. Wo dies möglich ist, wirken Vertreter der amerikanischen Universitäten bei der Auswahl mit. In der Regel werden diese Nominierungen von den amerikanischen Partneruniversitäten akzeptiert. Sie können jedoch Vorschläge ablehnen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen eines Departments nicht erfüllt werden. Wir sind jeweils bemüht, diese 'kritischen' Fälle vorab zu klären, so daß Ablehnungen von Bewerbern in der Praxis sehr selten vorkommen.

Für Sie bedeutet dies, daß Sie sich zunächst um einen Platz im Rahmen des Austauschprogrammes unter Angabe der persönlichen Präferenzen in Bezug auf die Wahl der Hochschule bewerben. Ein Anspruch auf einen Studienplatz an einer bestimmten Hochschule besteht allerdings nicht. Die Auswahlkommission versucht unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und der Beschreibung des Studienvorhabens die zur Verfügung stehenden Plätze so zu besetzen, daß für Sie angemessene Studienbedingungen an der Gastuniversität gegeben sind. Wo dies notwendig erscheint, werden auch kurze Einzelgespräche geführt. Dies allerdings nur, wenn die Kommission nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen keinen Plazierungsvorschlag anbieten zu können glaubt. Diese Gespräche finden jeweils im Oktober (in der ersten oder zweiten Semesterwoche) statt.

In der Bibliothek des Auslandsamtes finden Sie die Vorlesungsverzeichnisse und weitere Informationen zu allen Partneruniversitäten. Auch Erfahrungsberichte von Ihren Kommilitonen stehen zur Lektüre zur Verfügung. Wir erwarten von allen Bewerbern, daß sie sich mit diesen Materialien, die während der allgemeinen Sprechstunden zugänglich sind, vertraut machen.

Natürlich ergeben sich für Studienplätze an besonders attraktiven Universitäten, für Stipendien und Teaching Assistantships Konkurrenzsituationen. Dies macht es der Auswahlkommission unmöglich, in allen Fällen Ihre erste Präferenz berücksichtigen zu können. Die Auswahlkommission ist allerdings in jedem Einzelfall bemüht, eine für Sie befriedigende Lösung zu finden, wobei die akademische und persönliche Qualifikation, die Eignung des Studienvorhabens oder spezifische Projekte im Hinblick auf die Studienmöglichkeiten der Gastuniversität, sowie die finanzielle Situation berücksichtigt werden. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze reicht zur Zeit allerdings nicht mehr aus, um alle Anträge positiv entscheiden zu können.

Bis ca. Mitte November werden Sie ein Ergebnis des Auswahlverfahrens erhalten. Wenn wir Ihnen ein konkretes Studienplatzangebot machen, müssen Sie über dessen Annahme oder Ablehnung verbindlich schriftlich entscheiden. Wenn Sie unser Angebot akzeptieren, werden Ihre Bewerbungsunterlagen durch die von Ihnen vervollständigten "application forms" der betreffenden Hochschule ergänzt und an die Hochschule in den Vereinigten Staaten bzw. nach Kanada weitergeleitet etc. In einigen Fällen müssen die gesamten Unterlagen noch im Dezember (!) weitergeleitet werden. Beachten Sie daher bitte unsere Hinweise und reagieren Sie auf unsere Schreiben zügig, damit Sie keine Termine verpassen.

Die Bewerbungsunterlagen
Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz an einer amerikanischen Partneruniversität werden folgende Unterlagen benötigt

Bewerbungsbogen (gelbes Formblatt) 2 - fach
2 Gutachten (grünes Formblatt) je 2 - fach
Auflistung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen (rosa Formblatt)Füllen Sie dieses Formblatt unter Beachtung der beiliegenden Anleitung sehr sorgfältig aus, da es die Grundlage Ihrer Einstufung durch die amerikanische Hochschule ist. Bitte legen Sie die Scheine im Original bei Abgabe der Unterlagen zur Beglaubigung der gemachten Angaben vor. 2 - fach
Erhebungsbogen zur Finanzierung, Angaben zur Hochschulwahl etc. (gelbes Formblatt). Dieser Bogen wird nicht an die amerikanische Hochschule weitergeleitet. Machen Sie hier bitte jeweils genaue Angaben, denn dies sind die Informationen, auf die sich die Auswahlkommission bezieht. 1 - fach
Kopie Ihres Abiturzeugnisses 2 - fach
Kurzbeschreibung Ihres Studienvorhabens (in Englisch) 2 - fach
Kopie des Vordiplom- bzw. Zwischenprüfungszeugnisses (soweit vorhanden) - Bitte legen Sie die Originale vor, wir müssen die Kopien beglaubigen. Kann nachgereicht werden. 2 - fach
Lebenslauf (in Englisch, bitte nicht tabellarisch; sollte - soweit vorhanden - auch Angaben zu sportlichen oder musischen Interessen, Mitgliedschaften in Vereinigungen, Angaben zu Studieninteressen etc. enthalten; dies entspricht eher einem amerikanischen Lebenslauf; ca. 2 Seiten.) 2 - fach
Ergebnis Ihres TOEFL-Testergebnisses im ORIGINAL . Sie sollten nach Möglichkeit bereits zum 1.8. ein Ergebnis von mindestens 550 Punkten vorlegen können. Das Ergebnis kann allerdings auch nachgereicht werden (s. folgenden Abschnitt). SEHR WICHTIG : Sie müssen uns Ihr Ergebnis zukommen lassen, wir erhalten nicht automatisch eine Kopie! 1 - fach

Diese Unterlagen müssen am 1. August im Akademischen Auslandsamt vorliegen. Anträge, die am 15.9. noch unvollständig sind, werden nicht weiter bearbeitet.

Der 'Test of English as a Foreign Language (TOEFL)
Jeder
ausländische Bewerber, der sich an einer amerikanischen Universität bewirbt und dessen Muttersprache nicht Englisch ist, muß den TOEFL-Test ablegen. Ein ausreichendes Ergebnis dieses Tests stellt sozusagen Ihre Eintrittskarte in die amerikanische Hochschule dar Der Test sollte daher möglichst frühzeitig ( März oder Mai des Jahres, in dem Sie Ihre Bewerbung abgeben möchten ), spätestens zu den jeweiligen Terminen im Oktober (also etwa ein Jahr (!) vor Antritt des Auslandsaufenthaltes) abgelegt werden.
Der TOEFL kann in Tübingen abgelegt werden. Im Auslandsamt ist eine Informationsbroschüre mit den Anmeldeformularen erhältlich, die die jeweiligen Testtermine und weitere wichtige Informationen enthält. Bitte beachten Sie, daß der Anmeldetermin ca. sechs Wochen vor dem eigentlichen Testtermin liegt und es weitere sechs bis acht Wochen dauert, bis Sie Ihr Testergebnis erhalten. Dieses ganze Verfahren - von der Anmeldung bis zur Vorlage Ihres Ergebnisses - nimmt also insgesamt mehr als drei Monate in Anspruch.

Der Test ist mit nicht völlig eingerosteten Englischkenntnissen kein großes Problem. Selbstverständlich sollten Sie sich mit der Testmethode vertraut machen (multiple-choice-Verfahren) und sich die in der Informationsbroschüre angegebenen Beispiele genau ansehen. Übungen zur Vorbereitung auf den TOEFL-Test werden jeweils immer ca. vier Wochen vor dem Testtermin angeboten. Die Termine für die kostenlosen Vorbereitungskurse hängen im Auslandsamt aus.

Als Ergebnis wird Ihnen eine Punktzahl (score) mitgeteilt, als Maximalpunktzahl kann ein score von 677 erreicht werden. Alle Ergebnisse,

Selbstverständlich kann man den TOEFL-Test beliebig oft wiederholen. Die Testgebühr in Höhe von zur Zeit 63.- US Dollar muß natürlich jeweils neu bezahlt werden.

Der GRE-Test (Graduate Record Examination)
Der GRE-Test ist ein Eignungstest, dem sich fast alle amerikanischen Studenten, die sich um die Aufnahme an einer Graduate School bewerben, unterziehen müssen. Er besteht aus zwei Teilen, dem GRE-Aptitude und dem GRE-Advanced Test . Der erste Teil kann als Intelligenztest angesehen werden, der einen äußerst schwierigen Englischtest einschließt. Darüber hinaus werden in erster Linie die analytischen Fähigkeiten eines Bewerbers getestet. Der zweite Teil ist ein fachlicher Test, der sich auf das von Ihnen angestrebte Hauptfach bezieht (also etwa Biologie, Mathematik, Politikwissenschaft etc.).

Für die Tübinger Austauschstudenten ist der GRE nur bei Bewerbungen für einen Studienplatz an der University of California, Berkeley, obligatorisch . Eine Informationsbroschüre und die Anmeldeformulare sind im Auslandsamt erhältlich. Der Test kann in Stuttgart abgelegt werden.

Das Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren an der amerikanischen bzw. kanadischen Hochschule ist jeweils frühestens im April und spätestens im Juni für den Studienbeginn im darauffolgenden Herbst abgeschlossen. Erst dann erhalten Sie also den endgültigen Bescheid von der Partnerhochschule. Die offizielle Zulassungsbestätigung der amerikanische Hochschule, das Formular I-20 bzw. IAP-66, ist gleichzeitig auch Voraussetzung für Ihren Antrag auf ein Studentenvisum.

Visum
Das Studentenvisum für die Vereinigten Staaten (F-1 oder J-1) können Sie erst beantragen, wenn Sie die Zulassungsbestätigung der amerikanischen Universität erhalten haben. Diese Zulassungsbestätigung (Formblatt I-20 oder IAP-66) müssen Sie mit einem frankierten Rückumschlag, dem Reisepaß, dem Antragsformular, einem Euroscheck in Höhe von zur Zeit 36.- DM (Scheckkartennummer eintragen!) und einem Lichtbild an das

Amerikanische Generalkonsulat
Siesmayerstr. 21
60323 Frankfurt / Main
Tel.: 069 - 75 35 22 60 , Sprechzeiten: Mo - Fr 9 - 12 Uhr,

schicken, woraufhin in der Regel innerhalb von zwei Wochen die Ausstellung eines Visums erfolgt. Antragsformulare sind im Auslandsamt erhältlich. - Bitte beachten Sie, daß der Reisepaß mindestens sechs Monate über die in den Vereinigten Staaten geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein muß!

Das Studentenvisum für Kanada erhalten Sie über die

Kanadische Botschaft
Konsular- und Einwanderungsabteilung
Godesberger Allee 119
53175 Bonn
Tel.: 0228 - 812 40 00 - Sprechzeit: Mo bis Do 8- 11 Uhr

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Krankenversicherung
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Immatrikulation an der amerikanischen bzw. der kanadischen Universität. Bevor Sie eine Entscheidung hinsichtlich der Versicherung treffen, lesen Sie bitte die Erfahrungsberichte Ihrer Kommilitonen, in denen jeweils Details hierzu zu finden sind. Folgende Optionen bestehen:

a) Sie schließen in Deutschland eine Krankenversicherung ab (Regelfall). Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse dann eine Beschreibung der Leistungen in Englisch ausstellen! Vorteil: Bei üblichen Konditionen erhalten Sie eine 100%ige Rückerstattung der Behandlungskosten. Nachteil: Sie müssen die (schon bezahlten) Arztrechnungen einreichen und im schlimmsten Fall einige Zeit auf die Rückerstattung Ihres Geldes warten.

b) Einige Institutionen verlangen, daß Sie nach Ankunft in den USA bzw. in CDN eine Krankenversicherung abschließen, die von der jeweiligen Institution angeboten wird (Ausnahme). Vorteil: Sie müssen im Krankheitsfall keine größeren Summen auslegen. Nachteil: In der Regel sind Höchstsummen pro Krankheitsfall definiert und pro Krankheitsfall kann eine Eigenbeteiligung erforderlich sein.

Unterkunft
Sie können nach erfolgreich abgeschlossenem Bewerbungsverfahren und der Zulassung durch die amerikanische Hochschule entscheiden, ob Sie in einem Studentenwohnheim wohnen oder sich nach Ihrer Ankunft selbst eine Privatunterkunft suchen wollen. Die Bewerbung um Reservierung eines Studentenwohnheimplatzes muß gesondert, möglichst frühzeitig, erfolgen. Bei der Suche einer Privatunterkunft wird Ihnen das International Office der amerikanischen Universität sicherlich behilflich sein. - Mehr als 90% aller Tübinger Teilnehmer am Austauschprogramm wohnen übrigens in Privatzimmern bzw. in Privathäusern. - Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten, sollten Sie die Erfahrungsberichte Ihrer Kommilitonen lesen, die häufig auch zum Thema "Wohnen" konkrete Angaben gemacht haben.

Internationaler Studentenausweis
Lassen Sie sich vor Ihrer Abreise einen Internationalen Studenten- und Jugendherbergsausweis ausstellen. Das kann in manchen Fällen Kosten sparen helfen. Den internationalen Studentenausweis erhalten Sie über das

Studentenwerk
Wilhelmstr. 15 (Gebäude neben der Mensa), Zimmer 1
Sprechzeiten Di + Do 9.00 - 11.30 Uhr.

Mitzubringen sind ein gültiger Studentenausweis und ein Lichtbild. Die Gebühr beträgt 15.- DM.

Den internationalen Jugendherbergsausweis erhalten Sie über die Jugendherberge, Gartenstraße 22/2.

Beurlaubung für den Auslandsaufenthalt
Für die Zeit Ihres Aufenthaltes in den Vereinigten Staaten sollten Sie eine Beurlaubung , keine Exmatrikulation im Studentensekretariat beantragen, falls Sie planen, nach Abschluß des Auslandsstudiums zum Studium nach Tübingen zurückzukehren. Den Antrag auf Beurlaubung können Sie zum Termin der regulären Rückmeldung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes (in der Regel zwei Semester) stellen.

Weiterführende Lektüre
Falls Sie an weiteren Informationen zu Ihrem geplanten Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten interessiert sind, dann lesen Sie doch die von Dr. Ulrich Littmann verfaßte Broschüre "Studium in den Vereinigten Staaten von Amerika"(internet-link: "http://www.daad.org/home3a.htm") , herausgegeben vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, kostenlos erhältlich im Akademischen Auslandsamt. Weitere Informationen (Handbücher, Nachschlagewerke, Vorlesungsverzeichnisse, Erfahrungsberichte etc.) finden Sie auch in unserer Bibliothek.


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Internet-Links



"Studium in den Vereinigten Staaten von Amerika"(http://www.daad.org/home3a.htm)